Die Bundesregierung will für die freien Berufe eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung schaffen. Diese Gesellschaftsform soll als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) dienen. Diesbezüglich wurde ein Gesetzesentwurf vorgetragen indem die Einführung einer Haftungsbeschränkung im PartGG vorgesehen wird. Im PartGG kommt dann eine Haftungsbeschränkung zur Anwendung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die PartG mbB soll die zuvor vorhandene Partnerschaftsgesellschaft nicht ersetzen sondern daneben existieren. Als Begründung führte die Bundesregierung an, dass die bestehende Partnergesellschaft von den Angehörigen der freien Berufe als nicht befriedigend empfunden wurde, so die Bundesregierung zur ihrer Begründung.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 383 v. 07.09.2012