Oftmals stellt sich die Frage welche Tatsache in das Handelsregister eingetragen werden können. Generell sind eintragungsfähigen Tatsachen gesetzlich geregelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist mit nicht durch das Gesetz geregelten Tatsachen Zurückhaltung geboten, damit das Handelsregister nicht für einen Dritten missverständlich wird (Vgl. BGH, NJW 1998, 1071).