Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist wohl die am meisten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, welche durch Eintragung in das Handelsregister als juristische Person gegründet wird. Die GmbH ermöglicht es den Gesellschaftern eine Beschränkung der Haftung auf die Stammeinlagen zu reduzieren. Zur Gründung der GmbH bedarf es nur einer Person die sog. Ein- Mann GmbH. Sie kann von jedermann also jeder natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Die Eintragung der GmbH erfolgt in der B Abteilung des Handelsregisters gem. § 3 Abs. 3 HRV. Die Angaben zu Firma, der Sitz des Unternehmens, der Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals, die Namen oder den Namen des Geschäftsführers, das Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages sind gemäß §§ 42, 43 HRV ins Handelsregister einzutragen. Darüber hinaus müssen eventuelle Vertretungsbefugte Personen wie der Prokurist ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden nicht ins Handelsregister einzutragen. Diese finden sich jedoch in dem Gesellschaftervertrag, welches ebenfalls online abgerufen werden kann.