Der Handelsregisterauszug

Der Handelsregisterauszug ist ein vom Registergericht veröffentlichter Auszug, das Eintragungen wie z.B. Firmenname, Firmensitz, Name des Geschäftsführers, vertretungsberechtigte Personen wie (Prokura), Kapitalsumme führt und der  Öffentlichkeit zugänglich macht. Diese Informationen können von jedem eingesehen werden. Das Handelsregister gehört zu dem sog. klassischen Bereich der freiwilligen Gerichtbarkeit. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Amtsgerichten geführt. Die Verfahrensvorschriften finden sich u.a.  im HGB (Handelsgesetzbuch) und im GmbHG.

Für weitere Fragen oder einen Auszug aus dem Handelsregister besuchen Sie www.registerauszuege.de

 

Eintragungsfähige Tatsachen

Oftmals stellt sich die Frage welche Tatsache in das Handelsregister eingetragen werden können. Generell sind eintragungsfähigen Tatsachen gesetzlich geregelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist mit nicht durch das Gesetz geregelten Tatsachen Zurückhaltung geboten, damit das Handelsregister nicht für einen Dritten missverständlich wird (Vgl. BGH, NJW 1998, 1071).

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist wohl die am meisten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, welche durch Eintragung in das Handelsregister als juristische Person gegründet wird. Die GmbH ermöglicht es den Gesellschaftern eine Beschränkung der Haftung auf die Stammeinlagen zu reduzieren. Zur Gründung der GmbH bedarf es nur einer Person die sog. Ein- Mann GmbH. Sie kann von jedermann also jeder natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Die Eintragung der GmbH erfolgt in der B Abteilung des Handelsregisters gem. § 3 Abs. 3 HRV. Die Angaben zu Firma, der Sitz des Unternehmens, der Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals, die Namen oder den Namen des Geschäftsführers, das Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages sind gemäß §§ 42, 43 HRV ins Handelsregister einzutragen. Darüber hinaus müssen eventuelle Vertretungsbefugte Personen wie der Prokurist ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter der Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden nicht ins Handelsregister einzutragen. Diese finden sich jedoch in dem Gesellschaftervertrag, welches ebenfalls online abgerufen werden kann.

Bundesregierung will Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung einführen

Die Bundesregierung will für die freien Berufe eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung schaffen. Diese Gesellschaftsform soll als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) dienen. Diesbezüglich wurde ein Gesetzesentwurf vorgetragen indem die Einführung einer Haftungsbeschränkung im PartGG vorgesehen wird. Im PartGG kommt dann eine Haftungsbeschränkung zur Anwendung, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die PartG mbB soll die zuvor vorhandene Partnerschaftsgesellschaft nicht ersetzen sondern daneben existieren. Als Begründung führte die Bundesregierung an, dass die bestehende Partnergesellschaft von den Angehörigen der freien Berufe als nicht befriedigend empfunden wurde, so die Bundesregierung zur ihrer Begründung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 383 v. 07.09.2012