Der Handelsregisterauszug ist ein vom Registergericht veröffentlichter Auszug, das Eintragungen wie z.B. Firmenname, Firmensitz, Name des Geschäftsführers, vertretungsberechtigte Personen wie (Prokura), Kapitalsumme führt und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Diese Informationen können von jedem eingesehen werden. Das Handelsregister gehört zu dem sog. klassischen Bereich der freiwilligen Gerichtbarkeit. Dieses Verfahren wird von den zuständigen Amtsgerichten geführt. Die Verfahrensvorschriften finden sich u.a. im HGB (Handelsgesetzbuch) und im GmbHG.
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